Beteiligung durch Zustiftung

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital der Johannes-Nepomuk-Stiftung. Hierbei ist kein Mindestbeitrag erforderlich, ab einer Zustiftung in Höhe von 5.000 Euro gehören Sie der Stifterversammlung an. Ihre Zustiftung kommt vollständig dem allgemeinen Stiftungszweck zugute.

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Im Gegensatz zu einer Spende, die einmalig und zeitnah für Projekte an der Johannes-Nepomuk-Stiftung eingesetzt wird, wird Ihre Zustiftung dem Stiftungskapital zugefügt und sicher angelegt. Da nur die Erträge Ihrer Zustiftung in den Stiftungszweck zurückfließen, schaffen Sie den Grundstein für eine langfristige und nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks.