Errichtung eines Stiftungsfonds

Die Errichtung eines Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, einen bestimmten Bereich im Sinne der Satzung der Johannes Nepomuk-Stiftung besonders zu unterstützen. Das heißt, entsprechend Ihrer individuellen Ideen und Wünsche können Sie den Zweck bestimmen, dem der Fonds zu Lebzeiten und darüber hinaus gewidmet sein soll, z.B. der Jugend- und Familienarbeit oder der Senioren- oder Hospizarbeit.

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Ab einem Mindestbetrag von 25.000 Euro können Sie einen Stiftungsfonds gründen, womit Sie der Stifterversammlung angehören. Der Stiftungsfonds kann auf Wunsch Ihren Namen tragen.

Ein Stiftungsfonds erhöht, wie eine Zustiftung, dauerhaft das Kapital der Johannes Nepomuk-Stiftung, die Erträge fließen in den von Ihnen festgelegten Stiftungszweck, womit Sie langfristig dazu beitragen, dass die Stiftung auf hohem Niveau betrieben werden kann.

Die Stiftungsfonds werden von der Johannes Nepomuk-Stiftung verwaltet.